Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel van Bebber

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Unterbringung von Gästen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
  4. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.

Zimmerbereitstellung- und Rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung, der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergehen, es sei denn der Gast hat dem Hotel späteres Eintreffen mitgeteilt.
  3. Am Abreisetag sind dem Hotel die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr wieder zur Verfügung zu stellen.

Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Leistungserbringung 120 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.
  5. Individualgast – Rechnungen sind sofort bei Abreise ohne weiteren Abzug bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Es werden hierzu die folgenden Kreditkarten akzeptiert: American Express, Diners Club, Mastercard und Visa Card.
  6. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Gutscheine vom Haus werden nur akzeptiert, wenn das Original im Hotel vorgelegt wird. Unbezahlte Gutscheine werden nicht eingelöst. Der Wert der Gutscheine entspricht immer dem Wert bei Ausstellungsdatum, Preisabweichungen bei der Einlösung aufgrund von Preiserhöhungen / Arrangementänderungen sind nicht auszuschließen.
  8. Gutscheine (Vouchers) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung durch Gutscheinberechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
  9. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

Rücktritt des Hotels

  1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
      höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    • die überlassenen Räume, Flächen oder Zimmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels vom Veranstalter oder Gast weiter- oder untervermietet werden.
  2. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Es entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten des Hotels.

Rücktritt des Individualgastes

  1. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt, 80 Prozent vom vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
  2. Gruppenreservierungen von mehr als 10 Zimmern sowie Tagungen können bis zu 8 Wochen vor der Anreise kostenlos storniert werden. Danach ist eine Stornogebühr von 50% zu entrichten. Bei Stornierungen innerhalb von 2 Wochen vor der Ankunft fallen 80% Stornogebühren an.
  3. Gruppenreservierungen von weniger als 10 Zimmern können bis zu 6 Wochen vor der Anreise kostenlos storniert werden. Danach ist eine Stornogebühr von 60% zu entrichten. Bei Stornierungen innerhalb von 2 Wochen vor der Ankunft fallen 80% Stornogebühren an.
  4. Bei Nichtanreise sind 100% der Gesamtkosten fällig.
  5. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Preis zu zahlen.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, max. jedoch bis zu € 3.000. Für Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld…) beschränkt sich die Haftung auf € 750. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Wert von € 25.000 versichert. Mitgeführte, persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hotel. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
  2. Mitgebrachtes Gut hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt.
  3. Die mitgebrachten Gegenstände sind bei Abreise unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Hotel, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine Umlage berechnen. Dann bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Das Hotel haftet auch nicht für Schäden, die durch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz des Hotels entstehen, auch wenn auf die Benutzung des Parkplatzes ausdrücklich hingewiesen wird oder ein Entgelt verlangt wird. Dies gilt nicht, wenn das Hotel oder seine Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben.

Haftung

  1. Der Gast haftet für alle Schäden ans Gebäude oder Inventar, die durch sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Hotel kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheiten (Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  3. Weckaufträge: Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
  4. Post- und Warensendungen: Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  5. Fundsachen: Liegengebliebene Gegenstände des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Individualgäste unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@hotelvanbebber.com zur Verfügung.

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